Beeindruckende Tierpräparate
Zahlreiche interessante Tierpräparate werden im Wildpark-Haus zu sehen sein – hauptsächlich von Tieren, die in unserer Region heimisch sind, aber auch von einigen Tieren, denen man in der Soester Börde, im Sauerland und auch in ganz Nordrhein-Westfalen nicht begegnen kann.
Gleich mehrere Spender haben dem Förderverein Wildpark Völlinghausen zum Teil sehr seltene Tierpräparate geschenkt. Darunter befinden sich unter anderem Uhu, Mäusebussard, Waldohreule, Habicht, Haubentaucher und Blässhuhn. Eines der absoluten Highlights ist ein junger Bartgeier. Diese Greifvogelart fühlt sich in alpinen Bergregionen wohl und zählt mit seiner Flügelspannweite von bis zu 2,9 Metern und einem Gewicht von bis zu 7 Kilogramm zu den größten flugfähigen Vögeln Europas.
Nicht nur Greifvögel, Eulen und Rabenvögel
Wer sich für Greifvögel, Eulen und Rabenvögel interessiert, wird im WildparkHaus voll auf seine Kosten kommen, denn diese drei Gruppen sollen dort in erster Linie ausgestellt werden. Aber es sollen nicht nur Vögel im Wildpark-Haus zu sehen sein. Daher werden unter anderem auch ein Dachs und ein zu sehen sein. Geschenkt bekommen hat der Förderverein auch ein Keilerhaupt, aber der dürfte wohl zu viel Platz in dem außerschulischen Lernort in Anspruch nehmen.
Fast alle Präparate, die im Wildpark-Haus zu sehen sein werden, hat sich zuvor ein Präparator angeschaut, der beurteilt, ob und in welcher Form die Präparate aufbereitet werden können.
Es gibt Präparate, die sehr gut erhalten sind und daher nur gesäubert werden müssen, und andere, die an einzelnen Stellen ausgebessert werden müssen. Darüber hinaus gibt es Präparate, bei denen sich die Aufarbeitung nicht lohnt. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn eine Aufarbeitung teurer wäre als ein Neupräparat.
Der erste Rehbock im Wildpark Völlinghausen
Neben all den geschenkten Präparaten zeigt der Förderverein auch ein Vollpräparat eines lebensgroßen Rehbocks. Damit möchte der Verein echte Bildungsarbeit leisten.
Denn obwohl es im Wildpark Völlinghausen kein Rehwild gibt und auch noch nie gegeben hat, stehen jede Woche Besucher vor dem Zaun und zeigen ihren Kindern die vermeintlichen Rehe, während sie auf das Rot-, Sika- oder Damwild zeigen.
Neben privaten Spendern hat auch das Naturkundemuseum Paderborn dem Förderverein einige Präparate überlassen. Darunter unter anderem eine Schleiereule, eine Saatkrähe und ein Eichhörnchen.
Michael Müller-Inkmann, der stellvertretende Vorsitzende des Wildpark-Fördervereins, kümmert sich federführend um die Tierpräparate für das Wildpark-Haus.
Wer Tierpräparate besitzt, die er dem Förderverein Wildpark Völlinghausen schenken möchte, kann sich direkt an ihn wenden unter 02925 9712800 oder info@baum-boden.de.
Die rechtliche Seite
Das Thema Tierpräparate hat es – rechtlich gesehen – in sich, denn ein tot aufgefundenes Tier darf man nicht einfach an sich nehmen.
Es kommt zunächst darauf an, um welche Tierart es sich handelt. Wenn das Tier beispielsweise dem Jagdrecht unterliegt – wie Fuchs oder Dachs – dann gehört es dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, in dessen Revier es gefunden oder erlegt worden ist. Dieser Jagdausübungsberechtigte dürfte das Tier rechtmäßig der Natur entnehmen und bei Bedarf präparieren lassen. Der Besitz, das Verschenken und der Verkauf derartiger Tierpräparate ist erlaubt. Allerdings macht es immer Sinn, sich die Herkunft belegen zu lassen.
Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, dürfen weder von Jägern noch von Nichtjägern an sich genommen werden. So muss beispielsweise ein tot aufgefundenes Eichhörnchen in der Natur verbleiben. Eine Ausnahme besteht nur für sogenannte Lehr- und Forschungszwecke (zum Beispiel für die Umweltbildung, die Jagdausbildung oder den Schulunterricht). Hierfür dürfen die toten Tiere mit vorheriger Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde aus der Natur entnommen und präpariert werden. Für Privatpersonen wird eine derartige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
„Tote Tiere sind daher generell dort liegen zu lassen, wo man sie gefunden hat“, rät Müller-Inkmann. Zumal so auch vermieden wird, dass Tierkrankheiten ungewollt verschleppt werden.
Wer ein Tierpräparat erbt, nimmt dieses aber legal in Besitz. Man darf es allerdings oftmals nicht verkaufen, da es dafür ein Vermarktungsverbot geben kann. Das Verschenken ist dagegen erlaubt, wenn die Herkunft und das Alter des Präparats belegt werden können. „Schließlich gelten die zurecht strengen Vorschriften nicht, sofern das Präparat vor Inkrafttreten der naturschutzrechtlichen Bestimmungen erworben wurde“, erklärt Michael Müller-Inkmann. „Im Zweifel ist es daher immer empfehlenswert, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um den jeweiligen Einzelfall abzustimmen.“